
Wissenswertes über die Pflegegrade 1 bis 5. Welche Voraussetzungen braucht man für einen Pflegegrad? Welche Leistungen (Sachleistungen) gibt es?
Organisation ist das A und O Wer sich von einem Moment auf den anderen mit der Pflege einer hilfsbedürftigen Person beschäftigen muss, steht oftmals vor einem Haufen Fragen. Soll die Person zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung gepflegt werden? Wer übernimmt die Kosten?
Pflegefall in der Familie? Holen Sie sich Hilfe! Wo erhalte ich Unterstützung? Wer ist mein Ansprechpartner für die Beantragung eines Pflegegrades oder gar eines Härtefallantrages? Glücklicherweise ist niemand alleine in dieser Situation. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die ersten Schritte, nach Bekanntwerden einer Pflegebedürftigkeit: Soll ein Angehöriger zu Hause gepflegt werden, müssen Sie zuerst einen Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse des Versicherten einreichen. Dieser wird dann durch einen Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) überprüft. Um sich einen genauen Überblick über die Situation zu machen, und den Pflegegrad bestimmen zu können, wird dieser die pflegebedürftige Person aufsuchen. Besonders empfehlenswert ist das Führen eines Pflegetagebuches vor diesem Besuch. Der aufgezeichnete Zeitraum sollte mindestens 14 Tage sein, in dem Sie sämtliche ergriffenen Pflegemaßen und deren zeitliche Dauer erfassen sollten.
Die Pflegebedürftigkeit von Personen wird in unterschiedliche Grade (Pflegegrade) eingeteilt, steigend mit der Höhe des Pflegeaufwandes für Grundpflege und Hilfe im Haushalt. Derzeit gibt es 5 Pflegegrade!
Sobald die Höhe des Pflegegeldes durch den MDK ermittelt wurde und die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen wurde, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wo und wie die Pflege Ihres Angehörigen erfolgen soll. Auch dann, wenn die Pflege innerhalb des familiären Umfeldes vollzogen werden soll, müssen die Aufgaben im Vorfeld klar definiert und zugeordnet werden. Jeder, der sich an der häuslichen Pflege beteiligt, sollte sich daher unbedingt im Vorfeld die Frage stellen, ob er dieser Aufgabe dauerhaft gewachsen ist. Eine gute Alternative zur Pflege in einer Einrichtung stellt sehr häufig die Kombination Angehörige / ambulanter Pflegedienst dar. Sollte auch nur der geringste Zweifel bestehen, dass die Pflege nicht im geforderten Maße erbracht werden kann, ist es allemal eine Überlegung wert, die Pflege in fachliche Hände abzugeben. Darüber hinaus sollte sich jeder, der sich mit dem Thema befasst, klar darüber sein, dass dieser Job einen teilweise an den Rand der körperlichen und psychischen Belastung bringen kann.
Lassen Sie sich gut beraten, wenn Sie einen Pflegefall in der Familie haben! Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Pflegebedürftige auf eine kostenlose und unabhängige Beratung. In sogenannten Pflegestützpunkten oder durch ambulante Pflegedienste, sowie bei den Krankenkassen können Sie sich über die bestmögliche Pflege informieren. Sicherlich wird Ihnen auch gerne Ihr Hausarzt beratend zur Seite stellen. Doch auch Angehörige sollten sich im Vorfeld absichern. Kümmern Sie sich zeitig um alles rechtliche, wie etwa, dass eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wird, und eine Patientenverfügung hinterlegt wird.

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