Menschen, die eine Pflege benötigen und weiterhin zu Hause leben möchten, werden von den Krankenkassen durch verschiedene Zuschüsse unterstützt. Die Finanzierung der häuslichen Pflege erfolgt dabei durch das Pflegegeld und die Pflegesachleistung oder eine Kombination der beiden Leistungen. Eine Voraussetzung für den Erhalt der Gelder ist in jedem Fall der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit. Seit dem 01.01.2017 gelten hierfür fünf neue Pflegegrade, welche die bisherigen Pflegestufen vollständig ersetzen. Was zählt: Die Höhe von Pflegesachleistung und Pflegegeld ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad.
Erfahren Sie hier mehr zum Thema Pflegesachleistung für häusliche Pflege beantragen:
Pflegesachleistung und Pflegegeld: Was ist der Unterschied?
Übernimmt ein Angehöriger oder eine andere Bezugsperson die häusliche Pflege, wird Pflegegeld gezahlt.
Pflegegeld ist zum Kauf von Artikeln für die Pflege und für die materielle Anerkennung der Pflegeperson gedacht.
Mit der Pflegesachleistung kann dagegen ein ambulanter zugelassener Pflegedienst bezahlt werden.
Die Abrechnung erfolgt bis zu einer bestimmten, vom Pflegegrad vorgegebenen Grenze, direkt mit der gesetzlichen Pflegekasse.
Obwohl die Pflegesachleistung deutlich höher ausfällt als das Pflegegeld, reicht der Betrag bei umfangreicher Pflege häufig nicht aus. In diesem Fall muss der Pflegebedürftige den Rest aus eigenen Mitteln zuzahlen. Liegt eine finanzielle Bedürftigkeit (Härtefall) vor, hilft auf Antrag das örtliche Sozialamt.
Was beinhaltet die Pflegesachleistung?
Im Gegensatz zur namentlichen Bezeichnung werden mithilfe der Pflegesachleistung keine Hilfsmittel oder Dinge (Sachen) finanziert, sondern die Leistungen ambulanter Pflegedienste. Das soll es den Versicherten ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Ein Pflegebedürftiger oder dessen Angehörige kann selbst darüber bestimmen, wann und wie oft der Pflegedienst ins Haus kommen soll; die Vereinbarung über die dabei erbrachten Leistungen geschieht gemeinsam.
Zu einer Pflegesachleistung zählen folgende Angebote des Pflegedienstes:
1. Auf den Körper bezogene Pflegemaßnahmen
- Körperpflege: Waschen, Duschen oder Baden, Zahnpflege, Kämmen, An- und Auskleiden
- Ernährung: Hilfe beim Essen und Trinken, mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Sondenernährung)
- Mobilität: Umlagerung im Bett, Umsetzen, Fortbewegung in der Wohnung, Treppensteigen
- Toilettengang: Hilfe bei der Benutzung der Toilette oder des Toilettenstuhls, Umgang mit speziellen Materialien bei Harn- oder Stuhlinkontinenz
2. Hilfe bei der Führung des Haushalts
- Einkaufen von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern
- Vorbereitung von Mahlzeiten
- Reinigungs- und Aufräumarbeiten
- Wäschepflege
- Hilfe im Umgang mit Behörden und finanziellen Angelegenheiten sowie bei der Nutzung von Dienstleistungen
3. Betreuungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Alltagsgestaltung, zum Beispiel Begleitung bei Behördengängen, Spaziergängen, Besuchen oder Aktivitäten, welche die sozialen Kontakte aufrecht erhalten
- Berücksichtigung und Einhaltung des jeweiligen Tag- und Nachtrhythmus
- Hilfe bei Hobbys, Haustierversorgung
- geeignete Maßnahmen, um körperliche und geistige Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten
Wie hoch ist der Betrag aus der Pflegesachleistung?
Der Anspruch auf die Zahlung besteht pro Monat. Das bedeutet: Beginnt die Pflege erst im laufenden Monat, steht trotzdem der volle Betrag zur Verfügung.
Ein zugelassener Pflegedienst kann bis zu diesen Beträgen mit der Pflegekasse abrechnen:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 689,- € im Monat
- Pflegegrad 3: 1298,- € im Monat
- Pflegegrad 4: 1612,- € im Monat
- Pflegegrad 5: 1995,- € im Monat
Wann sollte ich Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren?
Kann weder der pflegende Angehörige noch der ambulante Pflegedienst die häusliche Pflege vollständig erbringen, entsteht eine Mischung aus privater Pflege und ambulantem Pflegedienst.
Eine Kombinationsleistung wird bei einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 gewährt, wenn die monatliche Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch genommen wird – dadurch besteht ein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Verbraucht die Pflegesachleistung beispielsweise nur 60 Prozent der Leistungshöhe, können die restlichen 40 Prozent als – entsprechend gemindertes – Pflegegeld durch die Kasse gezahlt werden.
Das Pflegegeld verringert sich demnach um den Prozentsatz, der in Form der Pflegesachleistung beansprucht wird. Die getroffene prozentuale Aufteilung ist, bis auf Ausnahmefälle, für sechs Monate gültig.
Wie / wo Pflegesachleistung für häusliche Pflege beantragen beantragen?
Wenn Sie Pflegesachleistung für häusliche Pflege beziehen möchten müssen Sie einen Antrag stellen!
Ist die Vorversicherungszeit erfüllt und die Pflegebedürftigkeit festgestellt, kann die Leistung bei der Pflegekasse beantragt werden. Das gilt übrigens auch, wenn der Pflegebedürftige nicht bei sich zu Hause, sondern bei Angehörigen, Bekannten oder in einem Altenwohnheim (kein Pflegeheim) versorgt wird. Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst sind die Servicedienste der Pflegekassen (Mitarbeiter, Online-Dienste) behilflich.
Text: L. M. / Letzte Aktualisierung: 22.04.2023
Alle Angaben ohne Gewähr! Fragen Sie auch Ihre Krankenkasse und / oder einen spezialisierten Anwalt!
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