Pflegegrad 2 Leistungen und Voraussetzungen – Wieviel Geld gibt es?

Pflegegrad 2 Leistungen
Pflegegrad 2 Geld und weitere Leistungen für Angehörige und Betroffene - Foto: © agenturfotografin

Voraussetzungen für den Pflegegrad 2

Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen und bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst festgestellt werden. Wer bisher wegen einer dauerhaften Einschränkung der Alltagskompetenz in der Pflegestufe 0 eingegliedert war oder durch eine ausschließlich körperliche Beeinträchtigung vor dem 01.01.2017 in der Pflegestufe 1 war, bekommt nun automatisch den Pflegegrad 2. Das soll vor allem Menschen mit Demenz oder einer Erkrankung an Alzheimer zugutekommen, da sie nun früher und stärker finanziell unterstützt werden.

Wieviele Punkte braucht man für den Pflegegrad 2 im Punktesystem?

In dem neuen Begutachtungssystem werden mindestens 27 Punkte benötigt, um in den Pflegegrad 2 eingestuft zu werden. Dabei werden neben der Mobilität die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten in einem Punktesystem eingeordnet. Auch die Bewältigung der therapie- oder krankheitsbedingten Anforderungen wird gewichtet. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit der Versicherte beispielsweise seinen Blutzucker selbst messen kann und ob er seine Medikamente selbstständig einnimmt. Das Begutachtungsinstrument besteht aus sechs Modulen, die aber in acht einzelne Teile aufgeschlüsselt sind. Die Gewichtung der einzelnen Module ist unterschiedlich und über Prozentsätze geregelt. Die ermittelten Punktzahlen werden also über die jeweiligen Prozentsätze zu einer Gesamtpunktzahl hochgerechnet.

Pflegegrad 2 Leistungen 2024 & Entlastungsbetrag

In allen Pflegegraden sind bis zu 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel vorgesehen. Dafür können bei einem der Anbieter, mit denen die Pflegekasse zusammenarbeitet, die entsprechenden Hilfsmittel bestellt werden. Das können beispielsweise Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel, aber auch Einmalhandschuhe oder Fingerlinge sein. Auch beim Pflegegrad 2 gibt es auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für die Umgestaltung des Wohnraums an die Bedürfnisse des Betroffenen. Bodengleiche Duschen, Treppenlifte oder ähnliche Umbauten werden damit von der Pflegekasse gefördert. Ziel soll es sein, dass die Betroffenen so lange wie möglich in ihrem eigenen Wohnumfeld leben können.

Für die Kurzzeitpflege werden 1.612 Euro pro Jahr gezahlt. Der Versicherte kann damit für bis zu acht Wochen in einem Pflegeheim untergebracht werden. Wird diese Leistung mit der Verhinderungspflege kombiniert, sind es bis zu 3.224 Euro im Jahr. Beim Pflegegrad 2 werden Wohngruppen gefördert, die ambulant betreut werden. Sie können 2.500 Euro als einmalige Anschubfinanzierung je Person erhalten. Allerdings lediglich bis zu 10.000 Euro maximal für die gesamte Gruppe.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld für den Pflegegrad 2 beträgt monatlich 316 Euro, wenn der Betroffene zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Für eine ambulante Pflege zuhause werden Pflegesachleistungen bis zu einem Betrag von 689 Euro je Monat gezahlt. Viele Beträge sind zwar deutlich angehoben worden, übersichtlicher sind sie deswegen jedoch nicht geworden. Für eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim wird bei dem Pflegegrad 2 ein monatlicher Betrag von 770 Euro gezahlt.

Pflegegrad 2 Geld und Sachleistungen 2024 im Überblick

  • halbjährliche Beratung 23 Euro
  • Pflegegrad 2 Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Pflegegeld 332 Euro monatlich
  • Pflegesachleistung für ambulante Pflege 761 Euro monatlich
  • vollstationäre Pflege 770 Euro monatlich
  • Im Pflegegrad 2 Geld für Hilfsmittel 40 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege bis 1.612 Euro pro Kalenderjahr
  • bei Kurzzeitpflege bis 1774 Euro pro Kalenderjahr
  • Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich
  • Umgestaltung des Wohnumfelds bis 4.000 Euro Zuschuss

Bitte beachten Sie: Alle Angaben auf dieser Seite zu den Pflegegrad 2 Leistungen der Pflegeversicherung sind unverbindlich und ohne Gewähr! – Lassen Sie sich in einem Pflegestützpunkt, bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem spezialisierten Anwalt zu Ihren individuellen Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse beraten!
Text: B. M. / Letzte Aktualisierung: 10.01.2024