Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung für Senioren
Alles gut geregelt: Wann eine Betreuungsverfügung sinnvoll ist - Foto: © fotohansel

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Viele Senioren machen sich Gedanken darüber, wie die eigenen Angelegenheiten in Fällen von
schwerer Krankheit, nach Unfällen oder bei möglicherweise auftretender Demenz in ihrem Sinne
geregelt werden können. Neben dem wichtigen Instrument der Vorsorgevollmacht ist oft auch die
Abfassung einer sogenannten Betreuungsverfügung sehr sinnvoll. Mit ihr lassen sich eigene Wünsche
hinsichtlich des im Fall der Fälle zu bestellenden Betreuers unkompliziert und rechtssicher regeln.
Die Betreuungsverfügung ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.

Gute Gründe für eine Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Bestimmungen darüber getroffen werden, welche Person bei
eigener Handlungsunfähigkeit als Betreuer bestellt werden soll. Da ein Auftreten körperlicher,
geistiger oder seelischer Erkrankungen mit zunehmendem Alter immer wahrscheinlicher wird, empfiehlt
sich das rechtzeitige Abfassen einer Betreuungsverfügung insbesondere für Senioren.
In einer Betreuungsverfügung zudem festlegt werden, in welchem Umfang die als gewünschter Betreuer benannte
Person tätig werden soll. Sofern im Rahmen einer erteilten Vorsorgevollmacht bereits genaue Angaben
zur Vertretungsfrage gemacht wurden, ist die gerichtliche Einsetzung eines bestimmten Betreuers
nicht erforderlich. In diesem Fall werden die doch recht umfassenden und schwergewichtigen
Vorschriften über Betreuungen nicht angewandt. Gleichwohl gibt es oft gute Gründe, neben dem
Erlass einer Vorsorgevollmacht auch über die Unterzeichnung einer Betreuungsverfügung
nachzudenken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vorsorgevollmacht auf genau definierte
Bereiche wie die Vermögenssorge oder die Gesundheitssorge beschränkt wurde oder bestimmte
Rechtsgeschäfte explizit ausgeschlossen werden sollen. Zudem besteht immer die Gefahr, dass eine
ausgestellte Vorsorgevollmacht nicht von allen Stellen anerkannt wird oder die in ihr genannte
Person es plötzlich ablehnt, tatsächlich für den Vollmachtgeber tätig zu werden. In derartigen
Situationen wird die gerichtliche Bestellung eines Betreuers dann unumgänglich.

Mit einer Betreuungsverfügung selbst bestimmen, wer Betreuer wird

Liegt keine Betreuungsverfügung vor, entscheidet das Gericht frei, wen es zum Betreuer bestellt.
Betroffene haben in derartigen Fällen keinerlei Mitspracherecht mehr und müssen sich wohl oder
übel den getroffenen Entscheidungen beugen. Nur durch den rechtzeitigen Erlass einer
Betreuungsverfügung kann aktiv Einfluss auf die Person des Vertreters genommen werden. Hierbei
besteht sowohl die Möglichkeit, bestimmte Personen für die Ausübung der Betreuung zu benennen,
als auch auszuschließen. So kann vermieden werden, dass für den Betroffenen von ihm nicht gewollte
Menschen tätig werden.
Neben der konkreten Angabe zu gewünschten Personen können in einer Betreuungsverfügung auch
Aussagen dazu getroffen werden, wie der jeweilige Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen
wahrnehmen soll. Hierbei können alle Wünsche geäußert werden, die im Rahmen einer Betreuung
relevant sind. So lässt sich beispielsweise festlegen, in welchem Pflegeheim der Vollmachtgeber
gegebenenfalls wohnen möchte, sofern eine Unterbringung zu Hause nicht mehr möglich ist. Auch
über das künftige Schicksal von Einrichtungsgegenständen können Erklärungen abgegeben werden.
Möchten Betroffene zum Beispiel, dass Ihr Mobiliar einer bestimmten karitativen Institution zugute
kommt, kann dieser Wunsch in die Betreuungsverfügung mit aufgenommen werden.

Damit die Betreuungsverfügung auch gefunden wird: Das Zentrale Vorsorgeregister

Die beste Betreuungsverfügung nützt nichts, wenn sie im Fall der Fälle nicht gefunden wird.
Wichtig ist es deshalb, stets eine oder mehrere Vertrauenspersonen darüber zu informieren, wo sich
das entsprechende Dokument befindet. Im Normalfall wird die Betreuungsverfügung überdies der darin
genannten und als zukünftiger Betreuer gewünschten Person zur Verwahrung übergeben. Noch sicherer
ist es allerdings, eine Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
registrieren zu lassen. Wird später eine Betreuung nötig, fragt das zuständige Gericht vor der
Betreuerbestellung von Amts wegen beim Vorsorgeregister an, ob der Betroffene dort vermerkt ist. Ist
dies der Fall, kann die Betreuungsverfügung schnell wirksam werden. Formulare für die
Registrierung einer Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister sind im Internet zu finden
oder können kostenfrei bei der Bundesnotarkammer angefordert werden.
Senioren, die eine Betreuungsverfügung einrichten wollen und sich bei der Abfassung unsicher sind,
sollten sich professioneller Hilfe bedienen. Hierfür stehen sowohl die diakonischen Einrichtungen
der großen Kirchen als auch anerkannte Betreuungsvereine, örtliche Betreuungsbehörden sowie
zahlreiche Rechtsanwälte und Notare zur Verfügung.
Text: C. S. / Letzte Aktualisierung: 21.04.2023