Voraussetzungen für den Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 steht für sich allein. Eigentlich ist dieser erste Pflegegrad kein echter Pflegegrad, denn es geht nicht um Pflege an sich, sondern lediglich um eine Unterstützung im Alltag. Den Pflegegrad 1 gibt es seit dem 01.01.2017, da die alte Pflegestufe 0 direkt auf den Pflegegrad 2 umgestellt wurde. Die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 sind recht niedrig! Personen, die noch weitgehend allein ihren Alltag bewältigen können und keine pflegerische Hilfe benötigen, können den Pflegegrad 1 beantragen.
Es ist hierfür lediglich eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erforderlich.
Wieviel Punkte braucht man für den Pflegegrad 1 im Punktesystem?
Für eine Einstufung in den Pflegegrad 1 ist lediglich eine Punktzahl von 12,5 bis unter 27 Punkte erforderlich. Diese Punktzahlen werden anhand der Begutachtungstabelle berechnet. Auch das Begutachtungsverfahren, das für die Einstufung in die Pflegegrade notwendig ist, hat sich stark verändert. Insgesamt besteht das Verfahren aus einer Punktevergabe in sechs verschiedenen Modulen, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Die Mobilität hat beispielsweise eine Gewichtung von zehn Prozent in der Berechnung. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten kommen auf 15 Prozent in der Berechnung des Pflegegrads. Wer seinen Alltag überwiegend selbst bewältigen kann, jedoch für einzelne Aufgaben, wie das Ausfüllen von Formularen oder Überweisungen Hilfe benötigt oder regelmäßig eine Begleitung für Arztbesuche benötigt, kann den Pflegegrad 1 bereits erhalten.
Pflegegrad 1 Leistungen für Angehörige und Betroffene
In erster Linie dient der Pflegegrad 1 dazu, den Betroffenen frühzeitig eine regelmäßige Pflegeberatung zu ermöglichen. Ihnen steht nun eine halbjährliche Pflegeberatung zu. Diese sollte unbedingt in Anspruch genommen werden, die Berater sehen häufig Veränderungen im Allgemeinzustand, die Angehörige eventuell nicht wahrnehmen. Damit soll eine Verschlechterung des Allgemeinzustands verhindert oder zumindest aufgeschoben werden. Es geht bei diesem neuen Pflegegrad 1 für Einsteiger daher nicht um eine hohe finanzielle Unterstützung. Der Beratungsbesuch wird dem zugelassenen Berater mit 23 Euro von der Pflegekasse vergütet. Das erfolgt normalerweise direkt über eine Verrechnung mit dem Träger, dies kann beispielsweise das DRK oder der Paritätische Wohlfahrtsverband sein.
Dennoch besteht schon beim Pflegegrad 1 ein Anspruch auf finanzielle Zuschüsse für Hilfsmittel. Für Hilfsmittel sind bis zu 40 Euro pro Monat vorgesehen. Das können beispielsweise Einmalhandschuhe oder die Kosten für einen Hausnotruf sein. Auch Anpassungen und Umbauten innerhalb des Wohnumfelds können mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Wird also ein Treppenlift nötig oder muss das Bad seniorengerecht umgebaut werden, dann sollte Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen werden. Derartige Anträge müssen unbedingt immer vor Beginn einer Baumaßnahme und vor einer Bestellung eines Treppenlifts gestellt werden!
Wieviel Geld gibt es im Pflegegrad 1?
Viele Senioren und Angehörige wissen gar nicht wieviel Geld bei Pflegegrad 1 ihnen zusteht.
Im Pflegegrad 1 erhalten die Betroffenen zusätzlich zu den oben genannten Hilfsmitteln eine Entlastungsleistung von 125 Euro. Diese Entlastungsleistung bekommen die Versicherten in allen Pflegegraden, wenn sie zuhause gepflegt werden. Beim Pflegegrad 1 gibt es allerdings außer dieser Entlastungsleistung kein Pflegegeld. Diese Entlastungsleistung ist außerdem zweckgebunden und soll Kosten für Tages- oder Nachtpflege ausgleichen. Ebenfalls sollen Pflegende damit entlastet werden, indem beispielsweise ein Pflegebegleiter bezahlt werden kann. Auch für Kurzzeitpflege oder die Unterstützung im Alltag ist diese Entlastungsleistung gedacht. Wer in einer Wohngruppe lebt, bekommt allerdings nun bereits bei einer Einstufung in den Pflegegrad 1 den Wohngruppenzuschlag von 214 Euro.
Sachleistungen und Geldleistungen im Pflegegrad 1 im Überblick
- Halbjährliche Beratung 23 Euro
- Im Pflegegrad 1 Geld für Entlastungsleistung: 125 Euro monatlich
- Hilfsmittel 40 Euro monatlich
- Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich
- Und wieviel Geld bei Pflegegrad 1 gibt es für nötige Umbauarbeiten in der Wohnung?
Für die Umgestaltung des Wohnumfelds gibt es bis zu 4.000 Euro Zuschuss.
Bitte beachten Sie: Alle Angaben auf dieser Seite zu den Pflegegrad 1 Leistungen der Pflegeversicherung sind unverbindlich und ohne Gewähr! – Lassen Sie sich in einem Pflegestützpunkt, bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem spezialisierten Anwalt zu Ihren individuellen Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse beraten!
Text: B. M. / Letzte Aktualisierung: 10.01.2024