Erfahren Sie in diesem Artikel wo und wann man einen Pflegegrad beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Pflegegrad beantragen: Der Weg zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung
Wem finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen der Pflegeversicherung zustehen, muss diese Leistungen unbedingt bei der Pflegekasse beantragen. Nötig ist hierfür ein „Antrag auf kurzfristige Feststellung des Pflegegrades“. Gestellt wird er vom Betroffenen selbst, oder – mit einer entsprechenden Vollmacht – durch eine Person aus dem Umfeld (z.B. Angehöriger oder behandelnder Arzt).
Wo muss der Pflegegrad beantragt werden?
Erster Ansprechpartner ist die gesetzliche bzw. private Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Dort ist auch die jeweils zuständige Pflegekasse angesiedelt, an die der formlose Antrag gerichtet werden muss. Formlos bedeutet zwar, dass dies auch telefonisch oder per Email erfolgen kann. Empfehlenswert ist aber ein schriftlicher Antrag als Einwurf-Einschreiben. Falls es irgendwann zu Unstimmigkeiten mit der Pflegekasse kommen sollte, haben Sie wichtige Unterlagen zur Hand. Viele Krankenkassen haben auch Formulare dafür, die sie Ihnen bei Bedarf zuschicken.
Wichtig ist der Zeitpunkt des Pflegegrad-Antrags
Notiert werden sollte auch das Datum der Anfrage. Denn die Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Monat der Antragsstellung erbracht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Pflegebedarf mindestens den Kriterien aus Pflegegrad 1 entsprechen. Basis für eine Einstufung in einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder sogar 5 sind zunächst Orientierungswerte für den zeitlichen Aufwand der Pflege. Außerdem muss eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Mit Ausnahmen von einigen Besonderheiten beträgt diese in der Regel zwei innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung.
Auch wenn Vorschriften und Fristen vielleicht abschreckend wirken: Prüfung und Antrag auf einen Pflegegrad können den Alltag von Betroffenen und Angehörigen wesentlich erleichtern. Und mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Zweiten Pflegestärkungsgesetz sollen alle Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen besser und gerechter unterstützt werden.
Weitere Hilfe bei (Pflege-)Bedarf
Wer Unterstützung bei der Beantragung benötigt, erhält bei den bundesweiten Pflegestützpunkten eine kostenlose Beratung. Dort erhalten Sie auch Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars, die einige Pflegekassen anstelle oder zusätzlich zum formlosen Antrag benötigen.
Der Pflegegrad ist beantragt. Wie wird der Pflegebedarf festgestellt?
Wenn der Pflegegrad für sich selbst oder im Namen eines Angehörigen beantragt ist, folgt möglichst kurzfristig der entscheidende Termin: Dann prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Und ob – und in welcher Form und Höhe – dem Betroffenen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherungen zustehen.
Text: K. S.-G. / Letzte Aktualisierung: 22.04.2023