Informationen über Pflegeheime
In Pflegeheimen werden pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär), nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) von ausgebildeten Pflegekräften betreut. Senioren, die ständig oder sehr häufig auf Hilfe angewiesen sind, ziehen meist dauerhaft in ein Pflegeheim. Es gibt auch Altenpflegeheime, die eine befristete Kurzzeitpflege anbieten.
Auf den folgenden Seiten möchten wir häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegeheime beantworten.
Betreuung in einem Pflegeheim – Das sollten sie dazu wissen
Rund 3,4 Millionen Menschen waren in Deutschland einer Statistik nach im Jahr 2017 pflegebedürftig im Sinne der Vorschriften für die soziale Pflegeversicherung. Diese sind im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthalten. Pflegebedürftig können Menschen in jedem Alter sein, beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder aufgrund ihrer vielen Lebensjahre. Ein Großteil pflegebedürftiger Menschen wurde im untersuchten Zeitraum zu Hause oder teilambulant versorgt, rund ein Viertel erhielt vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim.
Das leistet ein Pflegeheim
In einem Pflegeheim werden Menschen voll- oder teilstationär betreut, wenn sie pflegebedürftig sind und die Pflege zu Hause nicht mehr geleistet werden kann. Gründe für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind vielfältig. Am häufigsten liegen diese jedoch in einer Gebrechlichkeit der zu betreuenden Person in Folge des Alters. Aber auch Krankheiten, Unfälle oder Behinderungen können dazu führen, dass Menschen durch professionelle Pflegekräfte in einem Heim betreut werden müssen. Zu den Leistungen des Pflegeheims gehören unter anderem die ganztägige Versorgung des Pflegebedürftigen mit Speisen und Getränken, die medizinische Versorgung, Hilfe bei der Körperhygiene sowie die Reinigung der Schlaf-, Aufenthalts- und Sanitärräume.
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim
Wer in einem Pflegeheim untergebracht wird, schließt mit dem Betreiber einen Heimvertrag ab. Dieser ist rechtlich vorgeschrieben und soll Bewohnern von Pflegeheimen Schutz vor Benachteiligungen bieten. Grundlage für den Vertrag und die enthaltenen Konditionen ist seit Oktober 2009 das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung müssen von dem Bewohner selbst aufgebracht werden, sofern er nicht aufgrund eines festgestellten Pflegegrades einen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung durch die Pflegekasse hat oder ein Träger der Sozialhilfe Leistungen erbringt.
Der Unterschied zwischen einem Pflegeheim und einem Seniorenheim
Während ein Pflegeheim grundsätzlich eine Einrichtung zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen verschiedener Altersgruppen ist, sind Senioren- oder Altenheime Wohnmöglichkeiten für betagte Menschen. Im Jahr 2017 waren nur rund 81 Prozent der Pflegebedürftigen älter als 65 Jahre, wobei die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, mit zunehmendem Alter steigt. Die Unterscheidung der beiden Einrichtungsmöglichkeiten ist wichtig, da für die verschiedenen Einrichtungen unterschiedliche Kosten entstehen. Seniorenheime nehmen zudem auch Personen auf, die noch keine Pflege benötigen. Für die Aufnahme in einem Pflegeheim hingegen ist die Pflegebedürftigkeit Voraussetzung. Einige Seniorenheime verfügen über spezielle Pflegeabteilungen. Hier werden Senioren betreut, die im Verlauf ihres Aufenthalts pflegebedürftig werden oder es bereits bei Einzug sind. Sofern die Senioreneinrichtung keine extra Pflegeabteilung hat, wird in der Regel bei auftretender Pflegebedürftigkeit ein Umzug notwendig.
Beratung zum Thema Pflegeheim
Ihre Fragen zum Thema Pflegeheim beantworten sicher gerne auch Ihr Hausarzt oder Ihre Hauskrankenpflege.
Auch die Wohlfahrtsverbände (z. Teil selber Träger von Pflegeheimen) und Krankenkassen bieten Beratung zum Thema an. Natürlich können Sie sich auch direkt in einem Pflegeheim informieren. In vielen Städten gibt es auch Pflegestützpunkte, die Sie zum Thema Pflege beraten können und Ihnen helfen den richtigen Ansprechpartner für tiefergehende Fragen zu finden.
Wissenswertes:
2009 gabt es in Deutschland mehr als 11 600 Pflegeheime mit über 840 000 Plätzen. Träger sind oft die Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz oder auch das Diakonische Werk. Mit mehr als 1300 Pflegeheimen gehört der Deutsche Caritasverband zu den größten Trägern von Altenpflegeheimen.
Text: H. J. + K. F. / Letzte Aktualisierung: 27.04.2023 / Alle Angaben ohne Gewähr!