Pflegeheimkosten der Eltern übernehmen

Tochter füllt mit Eltern Formulare aus
Ab wann müssen Kinder die Pflegeheimkosten der Eltern übernehmen? Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe. com

Wenn sich Senioren die Pflegeheimkosten nicht selbst leisten können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erfahren Sie hier u.a. ab wann Kinder die Pflegeheimkosten der Eltern übernehmen müssen.

Pflegeheimkosten der Eltern – Wann müssen die Kinder dafür aufkommen

Krankheit und Gebrechlichkeit können dazu führen, dass sich ältere Menschen in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr allein versorgen können. Sind die Kinder noch berufstätig, leben an einem anderen Wohnort oder sind selbst krank, bleibt dann oftmals nur die Betreuung in einem Pflegeheim. Manchmal sind die Kosten dafür so hoch, dass die Rente oder die Versicherungssumme der Pflegeversicherung zum Begleichen der Heimkosten nicht ausreichen. Müssen Kinder diese dann übernehmen? Diese Frage stellen sich viele Menschen, deren Eltern in ein Pflegeheim ziehen müssen.

Unter diesen Voraussetzungen müssen Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen

Verwandte ersten Grades sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, sofern dies im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten liegt. Grundlage hierfür ist § 1601 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demnach sind also nicht nur Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, sondern es gilt auch umgekehrt. Da das Gesetz von Verwandten in gerader Linie spricht, sind nur die eigenen Kinder zum Unterhalt verpflichtet, nicht aber deren Ehegatten. Gibt es mehrere Kinder sind diese gemeinsam unterhaltsverpflichtet. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht nur bei schweren Verfehlungen eines oder beider Elternteile gegen das Kind, beispielsweise weil diese der Unterhaltsverpflichtung selbst nicht nachgekommen sind, das Kind grob misshandelt oder gar missbraucht haben. In Streitfällen müssen solche Ausnahmen vor Gericht geklärt werden. Generell besteht die Unterhaltspflicht nur gegenüber Personen, die sich selbst nicht unterhalten können.

Wie hoch ist der Unterhalt für die Eltern, wenn diese im Pflegeheim leben?

Bei der Berechnung der Unterhaltshöhe werden zum einen das Einkommen und das Vermögen der Eltern und zum anderen die des oder der Kinder angeschaut. Haben die Eltern noch Vermögen, eine Rente und eine Pflegeversicherung, muss zunächst das Geld daraus für die Pflegeheimkosten aufgebracht werden. Hierzu zählt auch die Grundsicherung, die allen Personen über 65 zusteht. Lediglich wenn das Einkommen des Kindes mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt, besteht der Grundsicherungsanspruch für die Eltern nicht. Bei der Betreuung im Pflegeheim wird nach dem Sozialgesetzbuch zudem eine Hilfe zur Pflege gewährt. All diese Leistungen sind vorrangig vor dem Unterhalt des Kindes und nur wenn diese nicht ausreichen, muss ergänzender Unterhalt für die Eltern gezahlt werden. Hierbei wird jedoch die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes berücksichtigt. Das zu berücksichtigende Einkommen besteht aus den tatsächlich erzielten Einnahmen abzüglich verschiedener Posten, wie:

  • Aufwendungen, die berufsbedingt sind, zum Beispiel für die Fahrt zur Arbeit
  • Aufwendungen für die eigene Alters- und Krankenvorsorge
  • Rückzahlungen von Darlehen, beispielsweise Immobilienkredite
  • Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern oder Partnern

Außerdem wird ein Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen festgelegt. 2019 lag dieser bei Alleinstehenden bei 1.800 Euro und bei Paaren bei 3.240 Euro. Maßgeblich hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle. In dem Selbstbehalt sind Kosten für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, Rundfunkgebühren und ein Betrag von 480 Euro für die Warmmiete bereits enthalten. Liegen die Mietkosten höher, kann die Differenz in voller Höhe nach Nachweis ebenfalls abgezogen werden.
Text: H. J. / Alle Angaben ohne Gewähr! / Letzte Aktualisierung: 27.04.2023