Pflegegrad 3 Voraussetzungen
In den Pflegegrad 3 wird eingestuft, wer bei der Begutachtung eine schwere Beeinträchtigung von Selbstständigkeit und/oder Fähigkeiten aufgezeigt hat. In den Pflegegrad 3 wurden alle Versicherten automatisch übergeleitet, die in der Pflegestufe 1 eingestuft waren und dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das kann wegen einer psychischen Erkrankung oder in den meisten Fällen wegen Demenz der Fall sein. Außerdem wird in den Pflegegrad 3 eingestuft, wer bisher die Pflegestufe 2 mit einer ausschließlich körperlichen Einschränkung hatte. So werden hier gerade die Personen, die wegen demenzieller Erkrankungen bereits in einer Pflegestufe waren, jetzt deutlich besser finanziell unterstützt.
Für sie beträgt die Steigerung des Pflegegelds rund 200 Euro.
Wieviel Punkte braucht man für den Pflegegrad 3 im Punktesystem?
Das Punktesystem sieht für die Einstufung in den Pflegegrad 3 mindestens eine Punktzahl von 47,5 Punkten vor. Die Mobilität wird beispielsweise mit einem Anteil von zehn Prozent in dem Bewertungsinstrument der Pflegekassen eingestuft. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten werden mit 15 Prozent berechnet. Das Begutachtungsinstrument umfasst nun sechs Module. Im Modul vier wird die Selbstversorgung im Haushalt mit Punkten versehen. Dieses Modul hat mit 40 Prozent auch den größten Anteil an der Berechnung des Pflegegrads. Das sechste Modul findet mit 15 Prozent in der Berechnung Anwendung und umfasst den Bereich Alltagsleben und soziale Kontakte.
Pflegegrad 3 Leistungen 2024
Für Pflegehilfsmittel sind 40 Euro im Pflegegrad 3 vorgesehen. Beim Pflegegrad 3 wird wie bei allen anderen Pflegegraden ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für die Umgestaltung des Wohnumfelds gewährt. Damit die Betroffenen länger in der eigenen Wohnung leben können, werden damit Treppenlifte oder Badumbauten gefördert. Für alle Umbauten muss der Antrag aber vor der Baumaßnahme bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Wird der Antrag verspätet gestellt, darf die Pflegekasse diesen nicht bewilligen.
Die halbjährliche Pflegeberatung wird mit 23 Euro gefördert. Sie kann aufzeigen, welche Leistungen der Betroffene oder die Angehörigen noch in Anspruch nehmen können. Für die Kurzzeitpflege von bis zu achten Wochen jährlich, werden 1.774 Euro pro Jahr gezahlt. Bei einer Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind es sogar bis zu 3.224 Euro jährlich. Auch bei Pflegegrad 3 werden Wohngruppen besonders gefördert, die ambulant betreut werden. Sie können 2.500 Euro als einmalige Anschubfinanzierung für einen Anspruchsberechtigten erhalten.
Pflegegrad 3 Geld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag
Im Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld monatlich 545 Euro bei der Pflege durch Angehörige in der eigenen Wohnung. Die ambulante Pflege wird mit Pflegesachleistungen von bis zu 1.298 Euro je Monat von der Pflegekasse getragen. Hier beim Pflegegrad 3 ist der Betrag für eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim mit 1.262 Euro sogar etwas geringer als bei einer ambulanten Pflege in der eigenen Wohnung. Doch durch den Bestandsschutz kann es sein, dass der Betroffene dennoch einen höheren Betrag für die vollstationäre Pflege erhält. Ist der neue Zuzahlungsbetrag höher als der noch im Dezember 2016 gezahlte Zuzahlungsbetrag, zahlt die Pflegekasse die Differenz.
Sachleistungen und Geldleistungen im Pflegegrad 3 im Überblick
- halbjährliche Beratung 23 Euro
- Entlastungsleistung 125 Euro monatlich
- Pflegegeld 573 Euro monatlich
- Pflegesachleistung für ambulante Pflege 1.432 Euro monatlich
- vollstationäre Pflege 1.262 Euro monatlich
- Pflegegrad 3 Geld für Hilfsmittel: 40 Euro monatlich
- Verhinderungspflege bis 1.612 Euro pro Kalenderjahr
- bei Kurzzeitpflege bis 1774 Euro pro Kalenderjahr
- Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich
- Umgestaltung des Wohnumfelds bis 4.000 Euro Zuschuss
Bitte beachten Sie: Alle Angaben auf dieser Seite zu den Pflegegrad 3 Leistungen der Pflegeversicherung sind unverbindlich und ohne Gewähr! – Lassen Sie sich in einem Pflegestützpunkt, bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem spezialisierten Anwalt zu Ihren individuellen Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse beraten!
Text: B. M. / Letzte Aktualisierung: 10.01.2024