Pflegegrad 5 Voraussetzungen, Leistungen, Wieviel Geld 2024

Pflegegrad 5 Voraussetzungen und Leistungen
Wie beantragt man den Pflegegrad 5? Welche Voraussetzungen gibt es? Foto: © agenturfotografin

Die Pflegegrad 5 Voraussetzungen

Der Pflegegrad 5 ist der höchstmögliche Pflegegrad. Bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst werden schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit festgestellt oder es müssen Einschränkungen in den Fähigkeiten vorliegen, die besonders hohe Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Können hilfsbedürftige Personen weder Arme noch Beine einsetzen oder sind die Geh-, Greif- und Stehfunktionen des Betroffenen vollständig verloren, wird ebenfalls der Pflegegrad 5 festgelegt. Das gilt auch, wenn in der Begutachtung keine ausreichend hohe Punktzahl für diese Einstufung vorliegt. Der außergewöhnlich hohe Unterstützungsbedarf stellt wiederum erhebliche Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Häufig zählen zu dieser Personengruppe Menschen im Wachkoma.

Wieviel Punkte braucht man für den Pflegegrad 5 im Punktesystem?

Mit dem neuen Begutachtungsinstrument wurde ein Punktesystem eingeführt, das mit sechs verschiedenen Modulen arbeitet, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Der Pflegegrad 5 ist allerdings der Einzige, bei dem nicht ausschließlich nach dem Punktesystem gearbeitet wird, sondern wie oben beschrieben auch nach anderen Kriterien. Beim Pflegegrad 5 muss der Betroffene zwischen 90 und 100 Punkten in der Begutachtung erhalten. Patienten, die bisher in der Pflegestufe 3 Leistungen erhalten haben und zusätzlich einen außergewöhnlich intensiven Pflegeaufwand haben, also sogenannte Härtefallpatienten, werden automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft. Auch Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Demenz in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und bereits die Pflegestufe 3 erhalten haben, werden automatisch in den Pflegegrad 5 übernommen.

Pflegegrad 5 Leistungen der Pflegeversicherung

Wird der Betroffene zu Hause gepflegt, kann er bis zu acht Wochen in einem Kalenderjahr in der Kurzzeitpflege untergebracht werden. Dafür zahlt die Pflegekasse 1.612 Euro, wird die Kurzzeitpflege jedoch mit den Leistungen der Verhinderungspflege kombiniert, können in einem Kalenderjahr bis zu 3.224 Euro von der Pflegekasse übernommen werden. Ambulant betreute Wohngruppen werden gesondert gefördert. Pro Person gibt es eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro, aber lediglich für vier Personen in einer Wohngruppe.

Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen oder Einmalhandschuhe können ebenso wie Fingerlinge bis zu einem Wert von 40 Euro pro Monat von jedem Betroffenen bestellt werden, der in einen Pflegegrad eingestuft wurde. Die Pflegekasse nennt dem Betroffenen verschiedene Anbieter, bei denen diese Hilfsmittel bestellt werden können. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Pro Person gibt es beim Pflegegrad 5 ebenfalls den Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat.

Wieviel Geld gibt es im Pflegegrad 5? Der Entlastungsbetrag

Neben der Entlastungsleistung von 125 Euro, die in jedem Pflegegrad zweckgebunden gezahlt wird, bekommt der Betroffene im Pflegegrad 5 Pflegegeld in Höhe von 901 Euro, falls die Pflege noch im privaten Rahmen zuhause durchgeführt werden kann. Für ambulante oder teilambulante Pflegeleistungen erhält der Versicherte 1.995 Euro im Monat. Lediglich zehn Euro mehr werden für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim gezahlt. Dies sind also 2.005 Euro pro Monat. Zur Entlastung soll auch eine häufigere Pflegeberatung beitragen. Wie bereits beim Pflegegrad 4 kann auch beim Pflegegrad 5 die Pflegeberatung alle drei Monate in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 5 Geld und Sachleistungen 2024 im Überblick

  • vierteljährliche Beratung 23 Euro
  • Der Pflegegrad 5 Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Pflegegeld 901 Euro monatlich
  • Pflegesachleistung für ambulante Pflege 1.995 Euro monatlich
  • vollstationäre Pflege 2.005 Euro monatlich
  • Im Pflegegrad 5 Geld für Hilfsmittel: 40 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege bis 1.612 Euro pro Kalenderjahr
  • bei Kurzzeitpflege bis 2.418 Euro pro Kalenderjahr
  • Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich
  • Umgestaltung des Wohnumfelds bis 4.000 Euro Zuschuss

Bitte beachten Sie: Alle Angaben auf dieser Seite zu den Pflegegrad 5 Leistungen der Pflegeversicherung sind unverbindlich und ohne Gewähr! – Lassen Sie sich in einem Pflegestützpunkt, bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem spezialisierten Anwalt zu Ihren individuellen Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse beraten!
Text: B. M. / Letzte Aktualisierung: 10.01.2024