Pflegegrad 4 Leistungen, Voraussetzungen, Geld 2024

Pflegegrad 4 Leistungen, Voraussetzungen
Wie beantragt man den Pflegegrad 4? Welche Voraussetzungen gibt es? Foto: © agenturfotografin

Pflegegrad 4 Voraussetzungen

Für eine Einstufung in den Pflegegrad 4 ist eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten notwendig. Das ist natürlich ein schwer zu fassender Satz.

Wieviel Punkte braucht man für den Pflegegrad 4 im Punktesystem?

Es sind mindestens 70 Punkte nötig, um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden. Diese Punkte werden in sechs verschiedenen Modulen ermittelt. Wobei bei den Modulen zwei und drei jeweils nur der höhere Wert in einem der beiden Module berücksichtigt wird. Ohnehin bringen die Punkte in diesen beiden Modulen lediglich eine Gewichtung von 15 Prozent. Das Modul eins, in dem die Mobilität des Betroffenen bewertet wird, geht mit zehn Prozent in die Berechnung ein. Mit 40 Prozent hat das Modul vier den höchsten Anteil, in dem die Fähigkeiten der Selbstversorgung eingeschätzt werden. In Modul fünf wird begutachtet, inwieweit die Betroffenen selbst ihre Medikamente einnehmen oder ihre medizinischen Therapien einhalten können. Dieses Modul wird mit 20 Prozent gewichtet.

Pflegegrad 4 Leistungen für Angehörige und Betroffene

40 Euro im Monat gibt es für Pflegehilfsmittel, wobei darunter nicht die Hygieneeinlagen oder Hygiene-Pants fallen. Diese werden über eine separate Verordnung durch den Arzt verschrieben. Beim Pflegegrad 4 können 4.000 Euro für die Anpassungen des Wohnumfelds gezahlt werden. Diese Zuschüsse können zum Beispiel für Rampen oder Treppenlifte gewährt werden. Immer muss jedoch zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach Beginn des Umbaus oder wenn ein Treppenlift bereits bestellt wurde, zahlt die Pflegekasse nichts mehr dazu.

Beim Pflegegrad 4 findet die Pflegeberatung nicht mehr halbjährlich, sondern bereits vierteljährlich statt. Auch beim Pflegegrad 4 kann der Betroffene bis zu acht Wochen lang über die Kurzzeitpflege versorgt werden. Dafür gibt es allerdings mit 1.612 Euro die gleiche Summe, wie in den niedrigeren Pflegegraden. Auch hier können Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege aber kombiniert werden. Sogar für die Förderungen in den Wohngruppen werden für den Pflegegrad 4 keine höheren Beträge gewährt. Die Anschubfinanzierung pro Person beträgt deshalb 2.500 Euro.

Wieviel Geld gibt es im Pflegegrad 4? Der Entlastungsbetrag

Das Pflegegeld beträgt monatlich 728 Euro bei der heimischen Pflege. Für eine ambulante Pflege bekommt der Versicherte Pflegesachleistungen bis zu einem Betrag von 1.612 Euro je Monat gezahlt. Das Gleiche gilt für die teilstationäre Pflege. Bei vollstationärer Pflege wird im Pflegegrad 4 monatlich ein Pflegezuschuss von 1.775 Euro gezahlt. Auch beim Pflegegrad 4 gilt der Bestandsschutz, falls die eigene Zuzahlung für die vollstationäre Pflege 2017 höher ist als der bisher noch in 2016 gezahlte Eigenanteil, gleicht die Pflegekasse diese Differenz aus. Es soll niemand durch die Pflegereform schlechter gestellt werden als vorher.

Pflegegrad 4 Geld und Sachleistungen im Überblick

  • vierteljährliche Beratung 23 Euro
  • Entlastungsleistung 125 Euro monatlich
  • Pflegegeld 765 Euro monatlich
  • Pflegesachleistung für ambulante Pflege 1.778 Euro monatlich
  • vollstationäre Pflege 1.775 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4 Geld für Hilfsmittel 40 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4 Leistungen für Verhinderungspflege bis 1.612 Euro pro Kalenderjahr
  • bei Kurzzeitpflege bis 1774 Euro pro Kalenderjahr
  • Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich
  • Umgestaltung des Wohnumfelds bis 4.000 Euro Zuschuss

Bitte beachten Sie: Alle Angaben auf dieser Seite zu den Pflegegrad 4 Leistungen der Pflegeversicherung sind unverbindlich und ohne Gewähr! – Lassen Sie sich in einem Pflegestützpunkt, bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem spezialisierten Anwalt zu Ihren individuellen Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse beraten!
Text: B. M. / Letzte Aktualisierung: 10.01.2024