Kosten für Pflegeheim

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Kosten für Pflegeheim
Was kostet ein Platz im Pflegeheim? Und wer zahlt diese? Foto: © Marco2811

Wenn der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ansteht, sind viele Fragen offen. Vor allem die nach der Finanzierung der Heimkosten. Mit welchen Ausgaben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rechnen müssen und wer für diese Summe aufkommt, zeigt die nachfolgende Übersicht.

Zusammensetzung der Kosten für ein Pflegeheim

Anders als bei einer ambulanten Versorgung setzen sich die Pflegeheimkosten bei einer vollstationären Unterbringung nicht ausschließlich aus den Kosten für den pflegerischen Aufwand zusammen. Denn wer komplett ins Heim zieht, muss darüber hinaus weitere Kostenpunkte berücksichtigen. Konkret fallen an:

  • Unterkunft: Noch bevor die erste pflegerische Handlung berechnet wird, beginnen die Kosten bereits bei der Unterkunft. Denn Menschen, die stationär versorgt werden, verlagern ihren Wohnsitz komplett in das Pflegeheim. Der Anteil für die Unterkunft entspricht einer Miete für das bezogene Zimmer.
  • Verpflegung: Frühstück, Mittagessen, Abendessen, dazu Zwischenmahlzeiten und Getränke – auch die Verpflegung fließt in die Gesamtkosten mit ein.
  • Investitionskosten: Wie die Unterkunft und Verpflegung kann die Höhe der Investitionskosten von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Denn das Pflegeheim selbst setzt den Investsatz unter Berücksichtigung des baulichen Zustands des Hauses, vorliegender Anschaffungs- und Abschreibungskosten fest.
  • Pflegesatz: Der Kern der Dienstleistung, die eigentliche Pflege, wird nach einem regelmäßig aktualisierten Pflegesatz abgerechnet. Die Beträge steigen je nach Pflegegrad an. Im gleichen Zug erhöht sich aber auch der von der Kasse übernommene Anteil an den Kosten.

Die Gesamtkosten für einen Platz im Pflegeheim

Alle vier Faktoren ergeben zusammen die Gesamtkosten eines Pflegeplatzes in einer vollstationären Einrichtung. Diese können je nach Lage und Ausstattung des Hauses und der vorliegenden Einstufung des Betroffenen dennoch stark variieren. Im Schnitt müssen Bewohner eines Pflegeheims mit monatlichen Kosten in Höhe von ca. 2.000 € bis 4.000 € rechnen.

Wer zahlt kosten für ein Pflegeheim?

Wer trägt die Kosten für den Platz im Pflegeheim? Eine wichtige Frage für den Pflegebedürftigen aber auch für die Angehörigen!

Leistungen der Pflegekasse für den Platz im Pflegeheim

Im Pflegefall zahlt die Pflegekasse. Aber eben nur für die Pflege. Genau deshalb genügt der Anteil der Kasse nicht, um die Gesamtkosten des Pflegeplatzes zu decken. Die Kasse zahlt bei bei Pflegegrad 2 770 €, bei Pflegegrad 5 schließlich 2.005 € für die stationäre Versorgung in einem Alten- und Pflegeheim. Kosten für die Verpflegung, Unterkunft und Investitionsaufwendungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Am Ende bleibt also durchaus eine noch beachtliche Restsumme, die der Versicherte selbst zu tilgen hat.
Ohne Pflegegrad müssen Sie die Kosten für einen Platz im Pflegeheim selber tragen!

Wenn die Rente für die Kosten fürs Pflegeheim nicht reicht …

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist sehr kostenintensiv, auch wenn es sich nicht um eine prunkvolle Seniorenresidenz handelt. Viele Betroffene können diese aus eigenen Mitteln nicht decken. Wenn die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, kann der Staat einspringen. Hierfür muss beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme der Heimkosten gestellt werden. Die Behörden prüfen daraufhin die persönliche finanzielle Situation, das Vorhandensein möglicher Rücklagen, zustehende Rentenzahlungen aber auch anderweitige Besitzstände wie eigene Immobilien. In manchen Fällen werden auch die Kinder des Versicherten zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen, wenn diese nach Abzug eines Selbstbehaltes über ausreichende Einnahmen verfügen. Stellt das Amt jedoch fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, kann dem Antrag auf Heimkostenübernahme stattgegeben werden. Das Pflegeheim rechnet dann direkt mit dem sozialen Kostenträger ab.
Alle Angaben ohne Gewähr! Text: S. M. / Letzte Aktualisierung: 27.04.2023