Testament verfassen

Wie sollte ein Testament aussehen?

Testament
Wie richtig vererben? Was muss man beachten, wenn man zu Lebzeiten den Nachlass regeln möchte? Foto: © Gerhard Seybert

Das Verfassen eines Testaments ist freiwillig, aber allein schon deshalb empfehlenswert, um spätere Erbstreitigkeiten auszuschließen. Dabei ist allerdings einiges zu beachten.

Testament Handschriftlich verfassen

Ein privat verfasstes Testament muss vom Erblasser persönlich vollständig handgeschrieben sein einschließlich Unterschrift mit ausgeschriebenen Vor-und Zunamen. Ein mit Schreibmaschine oder am PC erstelltes privates Testament ist ungültig, selbst wenn es handschriftlich unterschrieben wurde. Nur beim notariell beurkundeten Testament genügt bei einem maschinell geschriebenen Exemplar die Unterschrift darunter. Die Unterschrift sollte stets klar als jene des Erblassers erkennbar sein.

Nicht vorgeschrieben, aber ratsam ist es, Erstellungsdatum und Erstellungsort hinzuzufügen. Gelegentlich ändert ein Testamentsverfasser seine Meinung und erstellt ein weiteres Testament. Gültig ist immer nur die letzte Testamentsfassung.

Auf eindeutigen Inhalt achten

Ein Testament muss klare Absichten über die Verteilung des Erbes erkennen lassen. Immer wieder sind Vererbungsabsichten mehrdeutig oder missverständlich formuliert, was spätere Erbschaftskonflikte vorprogrammiert. Die vorgesehenen Erben sollten mit Vor- und Zunamen sowie ihrem Geburtsdatum aufgeführt werden. Zusätzlich sollten jeweils Ersatzerben bestimmt werden, falls die ursprünglichen Erben vor Testamentseröffnung versterben.
Am besten wird ein Testament zusätzlich mit einer Überschrift versehen wie „Testament“ oder „Letzter Wille“.

Welcher Aufbewahrungsort für ein Testament?

Beste Lösung zur Testamentsaufbewahrung ist das Hinterlegen beim Nachlassgericht und eine entsprechende Information im Voraus an die Erben. Das Nachlassgericht ist ein neutraler und sicherer Ort. Das in einer Schublade liegende Testament kann übersehen oder sogar vom Finder vernichtet werden, wenn ihm der Inhalt nicht passt. Auch die Empfehlung, das Testament dem Haupterben auszuhändigen, birgt Verlustgefahr.

Der richtige Zeitpunkt
Selten werden Testamente in jungen Jahren verfasst. Das liegt natürlich mit daran, dass junge Menschen häufig noch gar nicht groß etwas zu vererben haben. Allerdings zieren sich auch Ältere oft, ihr Testament aufzusetzen. Sie fühlen sich fit und rechnen mit einem langen Leben. Da steht das Testament auf ihrer Prioritätenliste weit unten.
So betrachtet, scheint es keinen richtigen Zeitpunkt für das Testament verfassen zu geben. Die lebenspraktische Empfehlung lautet: So früh wie möglich, wenn nennenswertes Finanz- oder Sachvermögen vorhanden ist, ansonsten im mittleren Lebensalter, wenn fast immer Ersparnisse oder Wertgegenstände vorhanden sind. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein Verbrechen können einen Menschen unerwartet aus dem Leben reißen.

Das Testament ändern
Ein einmal abgefasstes Testament gilt nicht unwiderruflich bis zum Lebensende. Es kann durch ein aktuelleres Testament ersetzt werden. Dies ist bei einem Änderungswunsch sogar ratsam statt – wie ebenfalls gesetzlich erlaubt – ein bestehendes Testament durch Zusätze zu ergänzen oder zu ändern. Derartige Änderungen in einem bereits erstellten Testament müssen handschriftlich erfolgen und unter dem Änderungstext extra mit identifizierbarem Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Völlig abzuraten ist von einem nachträglichen Streichen oder Überschreiben von Textpassagen.
Mit einem neu aufgesetzten Testament verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit. Daher sollten Testamente stets mit der Datumsangabe versehen sein. Am besten werden die vorherigen und nun ungültigen Testamente vernichtet: zerrissen oder verbrannt, nicht nur zerknüllt. Bei einem vorherigen notariellen Testament ist der Notar einzuschalten.

Tipps für Alleinstehende und Tierbesitzer in Sachen Testament

Bei Personen ohne Familienangehörige erbt der Staat, sofern kein Testament vorliegt. Wer das nicht möchte und außerdem keine anderen Menschen als mögliche Erben hat, kann sein Vermögen testamentarisch einer gemeinnützigen Organisation vermachen.

In Deutschland können Tiere nicht als Erben eingesetzt werden, aber ihre künftige Inobhutnahme lässt sich per Testament regeln. Am besten bespricht sich hierzu der Erblasser mit einer Vertrauensperson und hält die Entscheidung im Testament fest.

Guter Rat: Gehen Sie zu einem Anwalt oder Notar

Ein auf Erbrecht spezialisierter Notar oder Rechtsanwalt hilft beim rechtssicheren Formulieren des Testamentstextes und trägt damit zu einem sicheren Gefühl des Erblassers in dieser so wichtigen Angelegenheit bei. Je nach persönlicher Lebenssituation des Erblassers und seiner Erben hat ein Notar außerdem wertvolle Tipps parat. Die Gebühren für den Notar lohnen sich bereits deshalb. Obendrein erspart ein notarielles Testament später anfallende Kosten wie Erbscheinantragskosten und Erbscheinkosten und das damit verbundene Verfahren. Erben eines notariellen Testaments können ihr Erbe sofort antreten.

Informationen zum Thema Testament finden Sie auch auf der Webseite der Stiftung Warentest:
https://www.test.de/Erben-und-Vererben-Alles-richtig-regeln-1447233-1493476/

Text: L. W. Letzte Aktualisierung: 20.04.2023
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