Sicherheitstipps für Senioren

Sicherheitsmaßnahmen für Senioren

Sicherheitstipps für Senioren
Achten Sie auf Ihr Geld und Ihre Wertsachen! Foto: © ratmaner - stock.adobe. com

Zeitungsmeldungen oder Sendungen im Fernsehen erwecken oft den Eindruck, dass viele Menschen auf der Straße zu Opfern von Gewalttaten werden.
Die Gefahr für Senioren ist statistisch gesehen hier jedoch wesentlicher geringer als für jüngere Menschen.
Wesentlich größer ist das Risiko, zum Leidtragenden von kriminellen Handlungen im häuslichen Umfeld zu werden.
Daher ist es notwendig, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Trickbetrügern und Dieben nicht zum Opfer zu fallen.

Keine Chance für Trickbetrüger an der Haustür

Das, was viele Eltern bereits ihren Kindern beibringen, gilt in jedem Lebensalter: Fremde sollten niemals in die Wohnung gelassen werden, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt. Mitarbeiter von Hausverwaltungen oder Handwerker kündigen ihren Besuch in der Regel vorher an. Bitten Amtspersonen um Einlass in die Wohnung, sollten diese ihren Dienstausweis vorlegen. Bei Zweifeln schafft ein Anruf auf dem nächsten Polizeirevier oder beim Polizeinotruf 110 Sicherheit. Damit Fremde sich nicht gewaltsam Zutritt verschaffen können, ist es sinnvoll, die Tür mit einer Sicherheitskette oder einem Sperrbügel zu versehen, damit sie nicht einfach aufgestoßen werden kann. Ein Weitwinkel-Spion in der Haustür oder eine Gegensprechanlage erlauben es, die Tür erst dann zu öffnen, wenn man über die Identität des Besuchers Sicherheit erlangt hat.

Wenn Betrüger das Telefon oder das Internet nutzen

Auch telefonisch oder über das Internet versuchen Betrüger an das Geld leichtgläubiger Senioren zu kommen. Vorsicht ist zum Beispiel dann geboten, wenn über das Internet Waren oder Dienstleistungen angeboten werden und dabei nach persönlichen Daten gefragt wird. Angaben, wie das Geburtsdatum und die Kontonummer, sollten Fremden am Telefon nicht mitgeteilt werden. Sicherer ist es, zunächst nähere Information per Post anzufordern und diese genau zu prüfen. Hat man sich versehentlich dennoch dazu überreden lassen, einen Vertrag abzuschließen, besteht übrigens ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, nach dem Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Schickt der Vertragspartner keine, erlischt das Widerrufsrecht nie. Auch das Internet wird heutzutage gern für Betrügereien genutzt. Um Gaunern hier keine günstige Gelegenheit zu geben, ist es ratsam, E-Mails von fremden Personen oder unerwünschte Werbemails sofort zu löschen und auf Angebote gar nicht erst einzugehen.

Vorsicht vor falschen Enkeln

Obwohl der sogenannte Enkeltrick in der Vergangenheit schon häufiger zum Thema von Fernsehsendungen wurde, muss immer wieder vor dieser hinterhältigen und rücksichtslosen Form des Betrugs gewarnt werden. Die Betrüger kundschaften ihre zukünftigen Opfer zunächst meistens aus, um sicherzugehen, dass diese allein leben und über Geld verfügen. Durch einen Anruf wird dann die Falle gelegt. Der Anrufer nennt keinen Namen, sondern fordert den Senioren auf, zu raten, wer am Telefon ist. Wird daraufhin ein Name genannt, gibt er sich als Enkel, als Verwandter oder als guter Bekannter aus und behauptet, in einer finanziellen Notlage zu stecken. Erklärt sich der Senior bereit, dem Anrufer aus der Klemme zu helfen, wird ein Bote angekündigt, der den vereinbarten Geldbetrag abholt. Inzwischen hat sich dieser dubiose Trick auch auf das Internet ausgeweitet und es wird um die Überweisung von Geld auf ein ausländisches Konto gebeten. Um den Betrügern nicht auf den Leim zu gehen, sollte daher niemals Geld in fremde Hände gegeben oder auf unbekannte Konten überwiesen werden. Besser ist es, zuvor Rücksprache mit Verwandten oder zuverlässigen Nachbarn zu halten beziehungsweise gleich die Polizei zu informieren.

Text: H. J. Letzte Aktualisierung: 20.04.2023