Wie können Senioren ihren Lebensunterhalt bestreiten?

Was tun, wenn die Rente nicht reicht?

Lebensunterhalt für Senioren
So können Senioren ihren Lebensunterhalt bestreiten - Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe. com

Viele Senioren sind überrascht, wenn sie den ersten Rentenbescheid in den Händen halten. Oftmals liegt die monatliche Rentenzahlung auch bei Menschen, die fast ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, weit hinter dem Betrag zurück, den sie erwartet haben. Die Ausgaben verringern sich im Alter jedoch nicht, sondern steigen im schlimmsten Fall sogar durch Krankheiten oder Hilfsbedürftigkeit. Wer keine Ersparnisse oder Zusatzrenten hat, muss sich dann sehr einschränken oder die Kinder um Hilfe bitten. Es gibt allerdings verschiedene Möglichkeiten, um vorzusorgen oder kleine Renten etwas aufzubessern, sodass auch im Alter keine Not gelitten werden muss.

Vorsorge für das Rentenalter treffen

In jungen Jahren denken wenige Menschen an das Rentenalter. Die Fürsorge für die Kinder oder die Abzahlung von Krediten lässt zudem oftmals wenige Ressourcen, um für später etwas zurückzulegen. Spätestens im Alter von 40 Jahren sollte man diesen Gedanken jedoch nicht mehr zu weit von sich schieben. Für Arbeitnehmer oder Bezieher von Arbeitslosengeld bietet sich unter anderem die staatlich geförderte Riester-Rente an, bei der es für die Berechtigung einer Altersvorsorgezulage bereits ausreicht, mindestens 60 Euro im Jahr einzuzahlen. In den letzten Jahren ist die Riester-Rente jedoch etwas in Kritik geraten; dies vor allem, weil die Verträge häufig recht undurchsichtig sind. Alternativen sind zum Beispiel fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen Kapital gebildet wird, das im Rentenalter entweder in einem Betrag oder monatlich ausgezahlt wird. Am besten sind Personen dran, die an einer betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen können, beispielsweise durch eine Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Wenn die Rente für den Lebensunterhalt nicht reicht – Grundsicherung beantragen!

Wenn die Rente zum Leben nicht ausreicht, können Senioren seit dem Jahr 2005 die sogenannte Grundsicherung beantragen, mit der der grundlegende Bedarf des Lebensunterhalts sichergestellt und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden sollen. Zwar ist die Grundsicherung eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird, aber im Gegensatz zur Sozialhilfe, wird das Einkommen der Kinder bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Anspruch auf die Grundsicherung haben alle Senioren, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, oder erwerbsgeminderte Personen, deren Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Zum Einkommen zählen neben der Rente zum Beispiel Mietzahlungen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus einer Nebentätigkeit. Die Voraussetzung für den Bezug sind zudem ein Wohnsitz in Deutschland und bei Ausländern zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Die Grundsicherung wird auf einen Antrag hin gewährt, der bei den Grundsicherungsämtern der Gemeinden gestellt werden muss.

Nebenjobs tragen oft zum Lebensunterhalt von Senioren bei

Rentner, die sich noch nicht zum alten Eisen zählen, können ihre Rente durch einen Nebenjob aufbessern. Viele Arbeitgeber setzen ältere Personen gern als Aushilfe im Unternehmen ein. Der Betrieb profitiert von den Erfahrungen der Senioren; diese fühlen sich gebraucht und verbringen den Tag nicht allein. Wer bereits die Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren erreicht hat, muss keine Rentenkürzung durch den Nebenjob befürchten. Allerdings sind Rentner, die abhängig beschäftigt sind, kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die Pflicht zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung besteht nicht mehr. Frührentner hingegen müssen Hinzuverdienstgrenzen beachten, damit die Rente nicht gekürzt wird. Die Grenze liegt seit Januar 2013 bei 450 Euro monatlich. Beschäftigungsverhältnisse dieser Art werden auch als Minijobs oder geringfügige Beschäftigung bezeichnet und sind nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Wer mehr dazu verdienen möchte, sollte sich vorher beraten lassen, um den Rentenanspruch nicht zu verlieren oder am Ende weniger Geld in der Tasche zu haben als ohne Nebenjob. Beratung hierzu erhält man zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung. Personen mit einem Alter unterhalb der Regelaltersgrenze, die mehr als 450 Euro monatlich verdienen, müssen zudem alle Versicherungsbeiträge noch bezahlen.

Senioren können ihren Lebensunterhalt durch Umkehrhypothek oder den Verkauf einer Immobilie aufstocken

Senioren, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen und diese nicht vererben möchten, können ihre Einkünfte durch ein Umkehrdarlehen, auch Immobilienrente genannt, erhöhen. Hierbei wird die Immobilie gegen einen Einmalbetrag oder monatliche Zahlungen belastet. Das Wohnrecht bleibt dabei bis zum Lebensende bestehen. Erst nach dem Tod des Eigentümers oder dem Umzug in ein Pflegeheim wird das Darlehen samt Zinsen mit dem Wert des Hauses verrechnet. Eine nennenswerte Verrentung erreichen allerdings nur schuldenfreie, hochwertige Immobilien in sehr guter Lage. Verbraucherschützer raten zu einer Umkehrhypothek zudem nur dann, wenn der Eigentümer in seiner Immobilie unbedingt alt werden möchte. Wirtschaftlich günstiger ist es zumeist, Wohnung oder Haus mit der Option eines lebenslangen Wohnrechts zu verkaufen.

Text: H. J. / Letzte Aktualisierung: 20.04.2023