Auch im Alter in der eigenen Wohnung leben

Im Alter zu Hause wohnen: was es zu beachten gilt

Senioren wohnen in der eigenen Wohnung
So können Senioren in der eigenen Wohnung sicher wohnen - Symbolbild: © Ingo Bartussek - stock.adobe. com

Die allermeisten Menschen wollen im Alter vor allem eins: Möglichst lange selbstbestimmt leben. Einen wesentlichen Anteil an dieser erhofften Selbstbestimmtheit trägt die freie Wahl des eigenen Wohnortes. Sofern möglich, wünscht sich der Großteil der Senioren im eigenen Zuhause bleiben zu können und dort den Lebensabend verbringen zu dürfen. In vielen Fällen ist dies auch möglich, wenn es auch vorab einige Dinge zu klären gibt.

Altersgerechtes Zuhause schaffen

Zu Hause leben ist so lange möglich, wie es die eigenen Fertigkeiten erlauben. Wenn ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zurechtkommen, spricht nichts dafür, diese verlassen zu müssen. Wer allerdings nur noch eingeschränkt mobil ist und eine Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug bewohnt, sollte über den Wechsel des Wohnortes nachdenken bzw. genau prüfen, ob sich der Einbau eines Fahrstuhls finanziell lohnt.

Oftmals genügen aber auch kleinere Veränderungen, um ein barrierefreies Umfeld zu schaffen. Eine Treppe allein muss kein Ausschlusskriterium sein, im Alter zu Hause leben zu können. Möglich ist beispielsweise der Einbau eines Treppenliftes. Stolperfallen in Form von Unebenheiten am Boden lassen sich ebenfalls mit einfachen Umbaumaßnahmen beseitigen. Und ein seniorengerechtes Bad gibt es nicht nur im Seniorenheim, sondern nach einer bedarfsorientierten Planung auch daheim.

Im Eigenheim sind all diese Schritte problemlos umsetzbar. Bei einer Mietwohnung sieht es hingegen anders aus. Größere Umbauten sollten in jedem Fall mit dem Vermieter besprochen werden. Verbieten kann er diese laut § 554a BGB jedoch nur, wenn die Umbauten den Wert seiner Immobilie senken, andere Mietparteien dadurch eingeschränkt werden, oder Sicherheitsprobleme aufgrund der baulichen Veränderungen zu befürchten sind. In der Realität begrüßen die meisten Vermieter solche Maßnahmen hingegen, weil sie eine klare Wertsteigerung der Immobilie bewirken und dem steigenden Bedarf an altersgerechtem Wohnraum entgegenkommen.

Finanzierung Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen

Ein Haltegriff im Badezimmer reißt in der Regel kein großes Loch in die Haushaltskasse und muss ach nicht vom Vermieter abgesegnet werden. Das Verbreitern der Türen, der Einbau eines Fahrstuhls oder Treppenlifts jedoch stellt eine deutliche finanzielle Belastung dar. Diese müssen ältere Menschen nicht immer alleine tragen. Es gibt verschiedene Optionen, diese Belastungen finanzieren oder zumindest bezuschussen zu lassen. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, bezuschusst die Pflegekasse nötige Umbauten mit derzeit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz hat hier eine deutliche Verbesserung geschaffen, denn leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, haben trotzdem beide einen Anspruch auf Kostenübernahme bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag von aktuell 16.000 Euro je Wohneinheit. Wer keine Pflegestufe bzw. keinen Pflegegrad hat, sollte die Möglichkeit prüfen, den barrierefreien Umbau bei der Steuer geltend zu machen. Unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ können Krankheitskosten aufgelistet werden. Hierzu zählen nicht nur Kosten für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel wie Brillen oder Rollatoren, sondern auch medizinisch notwendige Umbaumaßnahmen.

Viele Kommunen verfügen über speziell geschulte Wohnberater, die ältere Menschen in Sachen Umbau und Wohnumfeldverbesserung beraten können. Diese sind gute erste Ansprechpartner, wenn solche Maßnahmen anstehen.
Text: S. M. / Letzte Aktualisierung: 27.04.2023