Urteil: Großeltern und das Recht auf Umgang mit den Enkeln

Haben Großeltern Anspruch auf Umgang mit den Enkelkindern?

Aufgepasst

Großeltern und Enkel: Das gehört in den meisten Familien einfach zusammen. Viele Eltern setzen bei der Betreuung ihrer Kinder auf die Hilfe der Großeltern, um trotz geringer Betreuungsplätze arbeiten gehen zu können. Was aber ist, wenn die Beziehung zwischen Eltern und Großeltern schlecht ist? Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe sorgt nun für Aufsehen. Hier nämlich wurde Großeltern der Umgang mit ihren Enkeln rechtsgültig verboten.
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Wie es zum Umgangsverbot kam

In besagtem Fall waren die Großeltern nicht mit der Art und Weise einverstanden, wie ihre Enkelkinder erzogen wurden. Nachdem sie sich wiederholt eingemischt und die Eltern ihrer Enkel damit gegen sich aufgebracht hatten, erfolgte 2009 erstmals der Kontaktabbruch. Nachdem Enkel, Eltern und Großeltern in 2011 nach finanziellen Zuwendungen der Großeltern wieder zusammengefunden hatten, hielt der Friede dennoch nicht lange an. Nun kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Großeltern versuchten, den Kontakt zu ihren Enkeln per Klage zu erzwingen und scheiterten.

<4>BGH: Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch der Großeltern auf Umgang mit den Enkelkindern

Da auch die Enkel selbst unter den Streitigkeiten zwischen ihren Eltern und Großeltern litten, wollten sie selbst erst dann wieder zu Oma und Opa, wenn die Zwistigkeiten beigelegt werden. Da dies jedoch nicht absehbar war, entschied das Gericht zu Gunsten der Eltern. In diesem Fall sah das Gericht eine Bedrohung des Kindeswohles, wenn der Umgang zu den Großeltern erzwungen werden würde. Darüber hinaus konnten die Richter keine Hinweise darauf finden, dass die Vorwürfe der Großeltern hinsichtlich einer falschen Erziehung oder gar Misshandlung der Wahrheit entsprachen.

Auch äußerten sich die Verantwortlichen klar und deutlich dazu, dass Eltern in Erziehungsfragen stehen Vorrang gegenüber anderen Verwandten haben. Dass die Großeltern in der Vergangenheit versucht hatten, den Kontakt zu ihren Enkeln durch die Gewährung eines zinslosen Darlehens zu erzwingen, sah das Gericht ebenfalls kritisch.
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